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Anfrage: Planungs- und Projektierungsstopp für National- und Hauptstrassen

Geschäftsnummer:

94.3025

Eingereicht von:

Schmidhalter Paul

Einreichungsdatum:

28.02.1994

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

National; Bundesrat; Nationalstrasse; Planung; Planungs; Alpengebiet; Initiative; Projektierung; Meinung; Oberwallis; Nationalstrassen; Handlungsbedarf; Untersuchen; Lösungen; Bundesbeschluss; Kanton; Strassen; Sofortigen; Raron; Initianten; Ausführungsbestimmungen; Parlament; Zermatt; Sofortiger; Arbeit; Regionen; Projektierungsstopp; Differenziert; Kostengünstiger; Zusätzlichen

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Eingereichter Text

1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es zu weit geht und über das Ziel hinausschiesst, einen sofortigen und vollständigen Planungs- und Projektierungsstopp auf allen National- und Hauptstrassen im Alpengebiet zu erlassen - nachdem alle Beteiligten (Bundesrat, Parlament, Initianten und Gegner der Initiative) im Abstimmungskampf fast alle möglichen Interpretationen bekanntgegeben haben?

2. Ist dieser für ganze Regionen und Kantone wirtschaftlich einschneidende Beschluss, z. B. höchste Arbeitslosenquote im Kanton Wallis oder Unterbeschäftigung im Baugewerbe, nicht eine "flächendeckende Strafaktion" gegen das Alpengebiet; hätte man nicht wenigstens differenziert den sofortigen Handlungsbedarf an den drei das Alpengebiet querenden Nationalstrassen berücksichtigen müssen, da nachweisbar sofortiger Handlungsbedarf nur bei der Nationalstrasse im Oberwallis vorhanden ist? Hätte man nicht gleichzeitig differenziert das Abstimmungsergebnis der Regionen längs dieser Nationalstrassen interpretieren müssen und nicht einen integralen, sofortigen, vollständigen Planungs- und Projektierungsstopp dekretieren sollen?

3. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich Ausführungsbestimmungen zu erlassen, wonach bei zeitlich dringend benötigten Strassen wenigstens die Planungs- und Projektierungsarbeiten weitergeführt werden können, da die Planungsresultate ja öffentlich aufgelegt werden und alle Einsprachemöglichkeiten bis zum Bundesgericht garantiert sind?

4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der schnellste Weg in einer vorweggenommenen Ergänzung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 erfolgen könnte? Sollte man nicht mit einer zusätzlichen Schlussbestimmung im Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 festhalten, dass die Nationalstrasse Siders--Brig keine Transitstrasse im Sinne von Art. 36sexies Absatz 3 ist, da das Transitaufkommen nur 5 Prozent beträgt? Sollte bei der Gotthard- oder San-Bernardino-Route auch sofortiger Handlungsbedarf gegeben sein, könnte man für diese Strecken analog vorgehen.

5. Könnte der Bundesrat nicht aus eigener Initiative bereits für die Junisession dem Parlament einen Bundesbeschluss mit Ausführungsbestimmungen zum Absatz 3 von Artikel 36quater BV, Bau von Strassen im Alpengebiet, unterbreiten und nicht den unweigerlich langen und beschwerlichen parlamentarischen Marathon einer Motion oder einer parlamentarischen Initiative abwarten?

6. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass der Kanton bei der definitiven Projektierung der Nationalstrasse im Oberwallis auf den Teilstücken Visp und Raron auch Lösungen untersuchen muss, die vor allem kostengünstiger sind, da die in Arbeit stehende Tunnelstrecke nach Zermatt und Saas Fee mitbenutzt werden kann und zudem der Militärflugplatz Raron geschlossen wurde? Sind Bundesrat und Staatsrat nicht bereits durch die effektive Einsparung von 70 Millionen Franken im Seitentunnel Richtung Saas Fee und Zermatt gezwungen (Sorgfaltspflicht), auch solche Konsens-Varianten wenigstens zu untersuchen? Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit den Initianten der Alpenschutz-Initiative etappierbare vierspurige Lösungen zu finden. Könnten hier nicht Brücken geschlagen werden, mit denen es möglich wäre, die Nationalstrasse im Oberwallis schneller, billiger und umweltverträglicher zu realisieren? Oder wollen wir mit dem ewigen Konfrontationskurs, den ich eher Kollisionskurs nennen würde, weiterfahren? Ist der Bundesrat nicht verpflichtet, insbesondere auch im Strassenbau sorgfältiger mit den ihm anvertrauten finanziellen Mitteln umzugehen und über eine Öffnung der generellen Planung (ohne zusätzlichen Zeitverlust!) auch kostengünstigere Lösungen untersuchen zu lassen?

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